Fachanwalt für Strafrecht seit 2010
Strafrecht
»Nemo tenetur se ipsum accusare« – Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu beschuldigen. Rechtsanwalt Kay Reese verteidigt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Als zertifizierter Fachanwalt seit 2010 mit nachgewiesener Erfahrung in über 60 Fällen steht er Ihnen in jeder Verfahrensphase zur Seite – von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zum Revisionsverfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht
Die Kanzlei Reese vertritt und berät in allen Phasen des Strafverfahrens – von der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung über das Ermittlungsverfahren bis hin zu Berufung und Revision.
- Allgemeines Strafrecht
- Strafverteidigung in sämtlichen allgemeinen Strafverfahren, von Körperverletzung über Diebstahl bis zu Betrugsdelikten.
- Wirtschaftsstrafrecht
- Vertretung bei Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Urkundenfälschung und weiteren Wirtschaftsdelikten.
- Steuerstrafrecht
- Beratung und Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung sowie Begleitung bei strafbefreiender Selbstanzeige.
- Verkehrsstrafrecht
- Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB), unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Vertretung in Drogen- und Betäubungsmittelstrafverfahren, von Besitz über Handel bis zur Einfuhr.
- Jugendstrafrecht
- Spezialisierte Strafverteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem JGG.
- Nebenklagevertretung
- Vertretung von Verbrechensopfern und Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren.
- Berufungen & Revisionen
- Führung von Rechtsmitteln in zweiter und dritter Instanz – Berufung und Revision.
Sie wurden beschuldigt oder vorgeladen?
Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Kontaktieren Sie uns sofort – wir sind für Sie da.