Fachanwalt für Strafrecht seit 2010

Strafrecht

»Nemo tenetur se ipsum accusare« – Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu beschuldigen. Rechtsanwalt Kay Reese verteidigt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Als zertifizierter Fachanwalt seit 2010 mit nachgewiesener Erfahrung in über 60 Fällen steht er Ihnen in jeder Verfahrensphase zur Seite – von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zum Revisionsverfahren.

Strafrecht Berlin – Reese Rechtsanwälte

Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht

Die Kanzlei Reese vertritt und berät in allen Phasen des Strafverfahrens – von der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung über das Ermittlungsverfahren bis hin zu Berufung und Revision.

Allgemeines Strafrecht
Strafverteidigung in sämtlichen allgemeinen Strafverfahren, von Körperverletzung über Diebstahl bis zu Betrugsdelikten.
Wirtschaftsstrafrecht
Vertretung bei Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Urkundenfälschung und weiteren Wirtschaftsdelikten.
Steuerstrafrecht
Beratung und Verteidigung bei Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung sowie Begleitung bei strafbefreiender Selbstanzeige.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB), unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Betäubungsmittelstrafrecht
Vertretung in Drogen- und Betäubungsmittelstrafverfahren, von Besitz über Handel bis zur Einfuhr.
Jugendstrafrecht
Spezialisierte Strafverteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem JGG.
Nebenklagevertretung
Vertretung von Verbrechensopfern und Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren.
Berufungen & Revisionen
Führung von Rechtsmitteln in zweiter und dritter Instanz – Berufung und Revision.

Sie wurden beschuldigt oder vorgeladen?

Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, bevor Sie anwaltliche Beratung erhalten haben. Kontaktieren Sie uns sofort – wir sind für Sie da.

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