Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2010

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht, das Bußgeldrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Kay Reese ist seit 2010 zertifizierter Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten – Sie haben also keinen zusätzlichen Aufwand.

Verkehrsrecht Berlin – Reese Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeitsbereiche im Verkehrsrecht

Wir begleiten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Unfallregulierung über die Bußgeldverteidigung bis zur Sicherung Ihres Führerscheins.

Verkehrszivilrecht
Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Durchsetzung sämtlicher Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei unverschuldetem Unfall entstehen Ihnen in der Regel keine Anwaltskosten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen und sonstigen Bußgeldverfahren. Es gibt viele Fehlerquellen in Messverfahren – frühzeitige anwaltliche Vertretung ist entscheidend.
Verkehrsstrafrecht
Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten.
Recht der Fahrerlaubnis
Prüfung von Punktelöschungsfristen in Flensburg, Begleitung beim Verkehrsregister, Möglichkeiten durch Aufbauseminare sowie Beachtung europarechtlicher Fragestellungen.

Wir setzen Ihre Rechte durch

Kontaktieren Sie uns sofort nach einem Unfall oder bei Erhalt eines Bußgeldbescheids. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist oft entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens.

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