Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2010
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht, das Bußgeldrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Recht der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Kay Reese ist seit 2010 zertifizierter Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten – Sie haben also keinen zusätzlichen Aufwand.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Verkehrsrecht
Wir begleiten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Unfallregulierung über die Bußgeldverteidigung bis zur Sicherung Ihres Führerscheins.
- Verkehrszivilrecht
- Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Durchsetzung sämtlicher Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei unverschuldetem Unfall entstehen Ihnen in der Regel keine Anwaltskosten.
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen und sonstigen Bußgeldverfahren. Es gibt viele Fehlerquellen in Messverfahren – frühzeitige anwaltliche Vertretung ist entscheidend.
- Verkehrsstrafrecht
- Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs. Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten.
- Recht der Fahrerlaubnis
- Prüfung von Punktelöschungsfristen in Flensburg, Begleitung beim Verkehrsregister, Möglichkeiten durch Aufbauseminare sowie Beachtung europarechtlicher Fragestellungen.
Wir setzen Ihre Rechte durch
Kontaktieren Sie uns sofort nach einem Unfall oder bei Erhalt eines Bußgeldbescheids. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist oft entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens.